Bis zum 7. November haben die Walgau-Gemeinden ihre Entwürfe zu den Raumentwicklungskonzepten (REK) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Grundbesitzer und Gemeindebürger hatten die Möglichkeit Änderungsvorschläge einzubringen. Die REK der 14 Walgaugemeinden (Bludesch, Bürs, Düns, Dünserberg, Frastanz, Göfis, Ludesch, Nenzing, Nüziders, Röns, Satteins, Schlins, Schnifis und Thüringen) werden schließlich zu einem Räumlichen Entwicklungskonzept für die Region Walgau zusammengeführt. Gemäß Raumplanungsgesetz soll der REK als Grundlage für die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung dienen. Doch für den wertvollen Lebensraum Auwald zeigen die REKs der Gemeinden Nüziders und Bludenz den festen Willen zur Zerstörung.
Im Entwurf zum Raumentwicklungskonzept der Gemeinde Nüziders (REK Nüziders) sieht die Gemeinde Nüziders vor an der Gemeindegrenze zu Nenzing einen Verfüllsee zu errichten, um den Waschschlamm aus dem Abbau des Schesamurbruches einzulagern. Konkret soll Auwald gerodet, Kies entnommen und Waschschlamm eingelagert werden. Die Gemeinde sieht in der Bereitstellung von Deponieflächen eine regionale Kooperation. Zudem ist sie Grundeigentümerin der betroffenen Waldflächen in der Tschalenga- Au, das sind die großflächigen Auwaldflä-chen unmittelbar östlich des Liebherr-Werks bzw des Hilti-Sees. Die Tschalenga-Au ist in seiner Gesamtheit im Vorarlberger Biotopinventar ausgewiesen. Es handelt sich hier um einen der letzten großflächigen Auwaldbestände im Walgauer Talboden linksseitig der Ill. Zudem ist die Tschalenga-Au als Grundwasserschongebiet ausgewiesen.
Der REK Bludenz sieht entgegen dem im Raumentwicklungskonzept vorgesehenen Ziel der Erhaltung der Alfenzauen eine Ausweisung bzw. Erweiterung des Betriebsgebietes an der S16 im Bereich der A14 Anschlussstelle Bludenz-Montafon vor. Während in einer ersten Phase die bestehenden Betriebsflächen im Bereich des Zementwerkes (Auwaldreste linksufrig der Alfenz) noch erweitert werden sollen, ist vorgesehen in einer zweiten Etappe das Betriebsgebiet im Auwald rechtsufrig der Alfenz zu erweitern. Diese Auwälder stellen westlich der S16 noch einen fast durchgehenden Waldbestand dar, während der Bestand linksufrig bereits durch das Zementwerk stark dezimiert wurde. Die Waldflächen sind in der Vorarlberger Waldkarte als Auwaldflächen ausgewiesen. Bestätigt wird dies in der Auwaldstudie, welche 2014 vom Vorarlberger Naturschutzrat veröffentlicht wurde. Es handelt sich v.a. um Eichen-Ulmen-Eschen Auwälder.

Geplantes Betriebsgebiet im Auwald rechtsufrig der Alfenz entlang der S16 zwischen der Abfahrt Bludenz-Montafon und Stallehr (Quelle: Luftbild 2012 Vorarlberg Atlas). Die Fläche wurde aufgrund der Angabe im REK von der Naturschutzanwaltschaft ungefähr abgegrenzt: ca. 1,5 ha.
Zudem befinden sich die geplanten Betriebsgebiet-Flächen an der S 16 im Grundwasserfeld Walgau und im Trinkwasser-Schongebiet Brunnenfeld. Hier muss betont werden, dass die Sicherung von Trinkwasser- und Grundwasserreserven ein langfristig und großräumig besonders wichtiges öffentliches Interesse darstellt.
Auwälder sind gemäß § 24 Vorarlberger Naturschutzgesetz geschützt und sind in Vorarlberg v.a. durch den hohen Nutzungsraum in den Talebenen sehr stark bedroht. Alleine zwischen 2000-2011 wurden im Bezirk Bludenz rund 22 ha gerodet, das entspricht etwa der Größe von 31 Fußballfelder. Auwälder sind Lebensraum für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten, stellen ein „grünes Band“ im Walgau da mit wichtiger Funktion der Biotopvernetzung, sind wichtiger Trinkwasserspeicher, Rückhalteraum bei Hochwasser und Naherholungsraum.
Die Naturschutzanwaltschaft Vorarlberg hat zu beiden Entwürfen Stellung bezogen:
Link zur Stellungnahme der Naturschutzanwaltschaft Vorarlberg zum REK Nüziders
Link zur Stellungnahme der Naturschutzanwaltschaft Vorarlberg zum REK Bludenz
Auch einige Naturschutzorganisationen haben sich bereits mit einem Brief an die Gemeinde Nüziders gewandt und darin ersucht von der geplanten Auwald-Zerstörung Abstand zu nehmen, da diese eine schwerwiegende Naturzerstörung bedeuten und zahlreiche Konflikte verursachen würde. Auch decken sich diese Pläne nicht mit den übergeordneten Zielen des REK Walgaus an der Erhaltung der Auwälder an der Ill.
Wem die Erhaltung der Naturräume, die wir (noch) haben, etwas wert ist, der muss das auch deutlich vernehmbar bei den zuständigen Stellen vernehmbar machen. Auch die Einhaltung von Willenskundgebungen, Beachtung u. Berücksichtigung von Gutachten u. Ausweisung schutzbedürftiger Lebensräume muss immer wieder im Sinne von Glaubwürdigkeit u. Vertrauenswürdigkeit ebenfalls eingefordert werden. Wem an der Berücksichtigung seiner Wert gelegen ist, der muss sich inzwischen auch immer wieder unüberhörbar u. wiederholt mit seinen Wünschen u. Bedürfnissen einbringen u. an den Sachen dran bleiben. Wenn euch die Erhaltung wertvoller Naturräume ein Bedürfnis ist, dann bringt das gegenüber den Verantwortungsträgern auch zum Ausdruck. Ich habe bzgl. Tschalenga-Au schon an die Gemeinde Nüziders geschrieben. Wenn viele ebenso handeln, dann wird es für die Verantwortlichen auch nicht so einfach sein, diese Bedürfnisse einfach zu ignorieren. Sie müssen sich dann auch damit befassen. So haben wir eine Chance, für unsere Bedürfnisse auch etwas zu tun. Also ebenfalls aktiv einbringen!
Gebhard Burger, Schruns
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